Patientenwunsch entlastet Zahnarzt nicht
Patientenwünsche sind nicht immer sinnvoll. Der Wunsch des Patienten allein rechtfertigt aber keine Behandlung, wenn dafür keine medizinische Notwendigkeit besteht. Das hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 26.04.2016 entschieden (Az. 26 U 116/14)