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Verdienstausfall für Schüler und Studenten

Bei der Frage nach dem Verdienstausfall denkt man in erster Linie an Erwerbstätige. Aber auch Schüler und Studenten können unter Umständen Ansprüche auf Verdienstausfall geltend machen, wenn sie länger die Schule oder die Uni nicht besuchen konnten.

Verlängert sich die Ausbildung, weil die Teilnahme wegen eines Behandlungsfehlers oder aus anderen Gründen länger nicht möglich war, verdient man auch erst später Geld. Der Verdienst, der in der Zeitspanne zwischen der tatsächlichen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und dem Zeitpunkt, an dem man ohne den Behandlungsfehler eine Berufstätigkeit begonnen hätte, hätte erzielt werden können, kann als Verdienstausfallschaden geltend gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2000 festgestellt (Urteil vom 06.06.2000, Az. VI ZR 172/99).

Für Schüler oder Studenten, die aufgrund eines Behandlungsfehlers, eines Unfalls oder anderer Gründe länger ausfallen, sollte bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an diese Position gedacht werden. Spätestens vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs.