Normalerweise ist die Einsichtnahme in eine Krankenakte kein Problem. Ich hatte mich dazu schon hier geäußert. Manchmal aber doch.
Wie man einen Arzthaftungsprozess führt
Üblicherweise werden Arzthaftungsprozesse so geführt, dass ein Schmerzensgeld eingeklagt wird und sich der Kläger wegen aller anderen Schadenpositionen zunächst auf eine sogenannte Feststellungsklage beschränkt. Das führt dazu, dass das Gericht erst einmal nur klären muss, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und in welcher Höhe der Patient dafür Schmerzensgeld verlangen kann. Wenn es nicht vollkommen unwahrscheinlich ist, dass es wegen der Folgen des Behandlungsfehlers auch in der Zukunft zu Schäden kommt, erlässt das Gericht das beantragte Feststellungsurteil.
Die Einwilligung der Eltern bei der Behandlung von Kindern
Wer von beiden Eltern bei der Behandlung von Kindern die Einwilligung erteilen muss und in welchem Ausmaß die behandelnden Ärzte bei diesem Punkt nachfragen müssen, hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 29.09.2015 ausführlich begründet.
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Kosten für Leichenschau und Totenschein
Beim Tod eines Menschen ist in allen Bundesländern eine Leichenschau durch einen Arzt vorgeschrieben, damit zeitnah festgestellt werden kann, ob ein natürlicher Todesfall vorliegt oder nicht. Die Kosten dafür haben im Regelfall die Angehörigen zu tragen, das regeln die Bestattungsgesetze der Länder, zum Beispiel $ 8 des Berliner Bestattungsgesetzes bzw. § 7 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes. Das ist eindeutig geregelt. Aber Streit gibt es häufig darüber, wie viel Geld der Arzt, der die Leichenschau durchführt von den Angehörigen dafür verlangen kann.
Aufklärung über Recht auf Zweitmeinung
Die Pflicht zur Aufklärung von gesetzlich versicherten Patienten ist vom Gesetzgeber in § 27b SGB V erweitert worden. Weiterlesen
Schönheitsoperation: keine Schadenersatzpauschale bei Absage
Muss ein Patient zahlen, wenn er eine bereits vereinbarte Schönheitsoperation absagt? Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 28.01.2016 (Az. 213 C 27099/15) entschieden, dass die Vereinbarung von Pauschalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kosten bei Absage einer Schönheitsoperation unwirksam sein kann. Weiterlesen
Einsicht in Krankenakte – normalerweise kein Problem
Die Einsichtnahme in die Krankenakte gehört zu den wenigen Dingen in der Arzthaftung, bei denen man sicher sein kann, wie sie ausgehen. Normalerweise jedenfalls. Die gesetzliche Regelung in § 630g BGB ist eindeutig: Der Patient hat einen Anspruch darauf, die Behandlungsunterlagen einzusehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn erhebliche therapeutische Gründe vorliegen. Das heißt konkret, dass der Arzt erklären muss, warum die Gesundheit des Patienten gefährdet ist, wenn der die Unterlagen einsieht. Ist der Patient verstorben wird die Angelegenheit etwas komplizierter. Weiterlesen
Beihilfe und Privatklinik
Die Beihilfe-Verordnungen des Bundes und der Länder sehen vor, dass grundsätzlich nur die Kosten eines Krankenhausaufenthalts in einem sogenannten Plankrankenhaus, das nach den Vorschriften des Krankenhausentgeltgesetztes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, beihilfefähig sind. Die Kosten der Behandlung in einer Privatklinik sind nach den übereinstimmenden Regelungen aller Beihilfeverordnung nur insoweit beihilfefähig als sie die Kosten einer vergleichbaren Behandlung in einem Plankrankenhaus nicht übersteigen. Diese Regelung führt regelmäßig zu Streit zwischen Beamten und Beilhilfestelle.
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Private Krankenversicherung und Physiotherapie
Die Erstattung von Rechnungen für Physiotherapie und manuelle Therapie durch die private Krankenversicherung macht häufig Probleme. Anders als bei Ärzten oder Zahnärzten, bei denen die Höhe der Vergütung gesetzlich in Gebührenordnungen geregelt ist, muss die Höhe der Vergütung von Physiotherapeuten frei vereinbart werden. Das Gesetz sieht in § 612 Abs. 2 BGB vor, dass dann, wenn die Höhe einer Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, die ortsübliche Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten als vereinbart gilt. Da der Abschluss einer Honorarvereinbarung beim Physiotherapeuten eher unüblich ist, kann der Physiotherapeut nach § 612 Abs. 2 BGB das ortsübliche Honorar verlangen. Und das ist der Ansatzpunkt für den Streit mit der privaten Krankenversicherung. Weiterlesen
Kosmetische Operation bei psychischen Störungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 15.12.2015 (Az. VI ZR 557/15) mit der Frage befasst, inwieweit Ärzte, die kosmetische Operationen durchführen, sich damit auseinandersetzen müssen, ob bei ihren Patienten schwerwiegende psychische Störungen vorliegen, die die eigentliche Ursache für den Wunsch des Patienten nach einer Schönheitsoperation sind. Weiterlesen