Suche

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Suche Menü

Wie man einen Arzthaftungsprozess führt

Üblicherweise werden Arzthaftungsprozesse so geführt, dass ein Schmerzensgeld eingeklagt wird und sich der Kläger wegen aller anderen Schadenpositionen zunächst auf eine sogenannte Feststellungsklage beschränkt. Das führt dazu, dass das Gericht erst einmal nur klären muss, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und in welcher Höhe der Patient dafür Schmerzensgeld verlangen kann. Wenn es nicht vollkommen unwahrscheinlich ist, dass es wegen der Folgen des Behandlungsfehlers auch in der Zukunft zu Schäden kommt, erlässt das Gericht das beantragte Feststellungsurteil.

Weiterlesen

Kosten für Leichenschau und Totenschein

Beim Tod eines Menschen ist in allen Bundesländern eine Leichenschau durch einen Arzt vorgeschrieben, damit zeitnah festgestellt werden kann, ob ein natürlicher Todesfall vorliegt oder nicht. Die Kosten dafür haben im Regelfall die Angehörigen zu tragen, das regeln die Bestattungsgesetze der Länder, zum Beispiel $ 8 des Berliner Bestattungsgesetzes bzw. § 7 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes. Das ist eindeutig geregelt. Aber Streit gibt es häufig darüber, wie viel Geld der Arzt, der die Leichenschau durchführt von den Angehörigen dafür verlangen kann.

Weiterlesen

Einsicht in Krankenakte – normalerweise kein Problem

Die Einsichtnahme in die Krankenakte gehört zu den wenigen Dingen in der Arzthaftung, bei denen man sicher sein kann, wie sie ausgehen. Normalerweise jedenfalls. Die gesetzliche Regelung in § 630g BGB ist eindeutig: Der Patient hat einen Anspruch darauf, die Behandlungsunterlagen einzusehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn erhebliche therapeutische Gründe vorliegen. Das heißt konkret, dass der Arzt erklären muss, warum die Gesundheit des Patienten gefährdet ist, wenn der die Unterlagen einsieht. Ist der Patient verstorben wird die Angelegenheit etwas komplizierter. Weiterlesen

Beihilfe und Privatklinik

Die Beihilfe-Verordnungen des Bundes und der Länder sehen vor, dass grundsätzlich nur die Kosten eines Krankenhausaufenthalts in einem sogenannten Plankrankenhaus, das nach den Vorschriften des Krankenhausentgeltgesetztes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abrechnen, beihilfefähig sind. Die Kosten der Behandlung in einer Privatklinik sind nach den übereinstimmenden Regelungen aller Beihilfeverordnung nur insoweit beihilfefähig als sie die Kosten einer vergleichbaren  Behandlung in einem Plankrankenhaus nicht übersteigen. Diese Regelung führt regelmäßig zu Streit zwischen Beamten und Beilhilfestelle.
Weiterlesen

Private Krankenversicherung und Physiotherapie

Die Erstattung von Rechnungen für Physiotherapie und manuelle Therapie durch die private Krankenversicherung macht häufig Probleme. Anders als bei Ärzten oder Zahnärzten, bei denen die Höhe der Vergütung gesetzlich in Gebührenordnungen geregelt ist, muss  die Höhe der Vergütung von Physiotherapeuten frei vereinbart werden. Das Gesetz sieht in § 612 Abs. 2 BGB vor, dass dann, wenn die Höhe einer Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, die ortsübliche Vergütung für vergleichbare Tätigkeiten als vereinbart gilt. Da der Abschluss einer Honorarvereinbarung beim Physiotherapeuten eher unüblich ist, kann der Physiotherapeut nach § 612 Abs. 2 BGB das ortsübliche Honorar verlangen. Und das ist der Ansatzpunkt für den Streit mit der privaten Krankenversicherung. Weiterlesen