Befunderhebungsfehler durch Nichtveranlassung einer externen Untersuchung?
Dreh- und Angelpunkt im Arzthaftungsprozess ist der Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden. Das bedeutet, dass die Auslegung der gesetzlichen Regelungen für die Beweislastumkehr für diesen Ursachenzusammenhang für den Ausgang des Prozesses häufig entscheidend ist. Gemäß § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB ist erste …