Schlichtungsgutachten reicht für Klageabweisung nicht aus
Ein Schlichtungsgutachten allein reicht für eine Klageabweisung nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 12.03.2019 (Az. VI ZR 278/18) festgestellt.
Ein Schlichtungsgutachten allein reicht für eine Klageabweisung nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 12.03.2019 (Az. VI ZR 278/18) festgestellt.