Das Landgericht Hildesheim hat einer Krankenkasse Schadenersatzansprüche zugebilligt, weil die noch sedierte Patientin nach einer Magenspiegelung von der Untersuchungsliege gestürzt war und sich dabei verletzt hatte (Urteil vom 09.01.2015, Az. 4 O 170/13). Das Landgericht hat die Vorgaben aus dem Dormicum-Urteil des BGH konsequent umgesetzt und ist davon ausgegangen, dass der beklagte Arzt beweisen muss, dass er alle Maßnahmen zur Sicherung der Patientin getroffen hat, was ihm nicht gelungen ist.
Warum die Angelegenheit überhaupt vor Gericht musste, weil doch eigentlich alle Rechtsfragen seit dem Urteil des BGH vom 08.04.2003 geklärt waren, lässt sich dem Urteil leider nicht entnehmen.