Kostenerstattung für GKV-Patienten
Gesetzlich krankenversicherte Patienten sollen grundsätzlich nur Ärzte und Krankenhäuser in Anspruch nehmen, die zur Versorgung von GKV-Patienten zugelassen sind. Dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung durch einen nicht zugelassenen Privatarzt oder eine Privatklinik ganz oder wenigstens zum Teil erstattet, ist nicht gewollt. Dementsprechend hoch …