Mit Rechtsschutzversicherung
Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, rechne ich mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Beratungshilfe
Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen, bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein zum Gespräch mit.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, biete ich Ihnen eine Erstberatung für EUR 59,50 (incl. MwSt.) an. Im Rahmen dieser Erstberatung besprechen wir Ihren Fall und die Kosten, die entstehen, wenn ich Sie vertrete. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Kosten zu tragen, können wir über Alternativen bei der Honorargestaltung sprechen.